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Zuletzt geändert: 12. Mai 2026

Betriebliche Krankenversicherung einfach erklärt

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung deiner Mitarbeiter in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und kann bis 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Hier findest du alles, was du als Arbeitgeber wissen musst.

Felix Koller

Felix Koller

Geschäftsführer

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte private Zusatzversicherung, die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gezielt ergänzt (von Zahnersatz über Sehhilfen bis hin zur Chefarztbehandlung im Krankenhaus u.v.m.). Beiträge bis 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter bleiben als Sachbezug komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, solange der Sachbezug nicht anderweitig genutzt wird. Wenn du überlegst, deinen Mitarbeitern eine bKV anzubieten, findest du hier alles, was du dazu wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Krankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber als Gruppenvertrag für seine Mitarbeiter abschließt. Sie schließt Lücken der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (etwa bei Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge oder stationären Wahlleistungen).
  • Die Aufnahme erfolgt in den meisten Verträgen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen erhalten den vollen Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.
  • Beiträge bis 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter kannst du als steuerfreien Sachbezug gewähren. Gleichzeitig setzt du die Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer ab.
  • Der Markt wächst rasant: Ende 2025 bieten rund 60.600 Unternehmen eine bKV an, über 2,8 Millionen Personen sind versichert (ein Anstieg von 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Zusatzkrankenversicherung, die der Arbeitgeber in Form eines Gruppenvertrags bei einem privaten Krankenversicherer abschließt. Sie ist keine Betriebskrankenkasse, sondern eine privatwirtschaftliche Versicherungslösung, die individuell für das jeweilige Unternehmen gestaltet wird.

Die bKV ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung um Leistungen, die dort nicht oder nur teilweise übernommen werden. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter braucht eine neue Brille für rund 300 Euro. Die GKV zahlt für Erwachsene in der Regel nichts, die bKV übernimmt die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise.

Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, also Vertragspartner des Versicherers. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen. Der entscheidende Vorteil: Mitarbeiter haben einen direkten Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer. Der Arbeitgeber wird weder in die Abwicklung von Arztbesuchen noch in Erstattungen einbezogen und bekommt keine Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter zu sehen.

Info

Wichtig: Der Arbeitgeber schließt den Gruppenvertrag ab und zahlt die Beiträge direkt an den Versicherer. Die Leistungsabwicklung (Rechnungen, Erstattungen) läuft vollständig zwischen Mitarbeiter und Versicherer. Der Arbeitgeber sieht zu keinem Zeitpunkt Gesundheitsdaten seiner Mitarbeiter.

Was bedeutet bKV?

bKV steht für betriebliche Krankenversicherung. In der Praxis sind auch die Begriffe betriebliche Krankenzusatzversicherung und Firmen-Krankenversicherung gebräuchlich (gemeint ist immer dasselbe). Die bKV gehört zur Familie der betrieblichen Sozialleistungen, genauso wie die betriebliche Altersversorgung (bAV). Während die bAV die Rente im Alter aufstockt, verbessert die bKV die Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter ab dem ersten Arbeitstag.

Der große Unterschied zur privaten Krankenversicherung (PKV), die ein Arbeitnehmer auf eigene Faust abschließen könnte: Bei der bKV greifen Gruppentarife mit deutlich günstigeren Konditionen. Zusätzlich erfolgt die Aufnahme in der Regel ohne Gesundheitsprüfung (etwas, das bei einer privaten Zusatzversicherung im Einzelabschluss so gut wie nie möglich ist).

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Der Arbeitgeber wählt einen Versicherer und einen passenden Tarif, schließt einen Gruppenvertrag ab und legt fest, welche Leistungen die Mitarbeiter erhalten sollen (zum Beispiel ein flexibles Gesundheitsbudget oder einzelne Bausteine wie Zahnersatz, Sehhilfen und stationäre Zusatzleistungen).

Die Mitarbeiter werden in den Gruppenvertrag aufgenommen und erhalten Zugangsdaten für die App oder das Online-Portal des Versicherers. Die Leistungsabwicklung läuft dann vollständig zwischen Versicherer und Mitarbeiter.

Will ein Mitarbeiter eine Rechnung einreichen (zum Beispiel für eine professionelle Zahnreinigung), fotografiert er sie mit der App, lädt sie hoch und bekommt die Erstattung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen aufs Konto. Manche Versicherer schaffen das sogar in 24 bis 48 Stunden. Die Beiträge erfasst der Arbeitgeber monatlich als eigene Lohnart in der Gehaltsabrechnung.

Wer kann eine bKV abschließen?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber eine bKV abschließen. Die erforderliche Mindestanzahl an Mitarbeitern variiert je nach Versicherer (manche starten ab 5 Mitarbeitern, andere setzen 10 oder mehr voraus). Auch kleine Handwerksbetriebe oder Start-ups mit einer Handvoll Angestellter können also profitieren.

Versichert werden können alle gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Auch Teilzeitbeschäftigte müssen aufgenommen werden (der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) verbietet eine Benachteiligung gegenüber Vollzeitkräften). Privat krankenversicherte Mitarbeiter sind bei klassischen Gruppentarifen meist ausgenommen, weil die bKV die GKV ergänzt. Für sie gibt es aber eigene Lösungen, dazu später mehr.

Sachlich begründete Differenzierungen sind aber erlaubt. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel festlegen, dass nur Mitarbeiter nach bestandener Probezeit aufgenommen werden, oder Führungskräfte ein höheres Budget erhalten als andere Mitarbeitergruppen.

Entscheidend ist, dass die Bedingungen objektiv nachvollziehbar und dokumentiert sind (willkürliche Unterscheidungen sind nicht zulässig).

Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder können optional mitversichert werden. Dafür fällt pro Person ein eigener Beitrag an (eine kostenfreie Familienversicherung wie bei der GKV gibt es bei der bKV nicht).

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Welche Leistungen bietet eine bKV?

Die Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung decken genau die Bereiche ab, in denen die gesetzliche Krankenversicherung Lücken lässt. Bevor es um die einzelnen Leistungen geht, lohnt sich ein Blick auf die Struktur: Es gibt zwei Grundmodelle, in denen diese Leistungen organisiert werden.

Was sind Bausteinmodelle?

Bausteinmodelle waren früher der Standard in der bKV, werden aber zunehmend von Budgettarifen abgelöst. Bei einem Bausteinmodell wählt der Arbeitgeber vordefinierte Leistungsmodule aus (zum Beispiel "Zahnersatz", "Chefarztbehandlung" oder "Naturheilverfahren"). Jeder Baustein deckt einen bestimmten Bereich ab. Der Nachteil ist klar: Was ein Mitarbeiter nicht nutzt, verfällt. Wer keine Zahnprobleme hat, profitiert nicht vom Zahnbaustein und kann das Budget nicht für Sehhilfen oder Heilpraktiker umwidmen.

Einige Versicherer bieten inzwischen Mischmodelle an, die einen festen Zahnbaustein mit einem flexiblen Budget für andere Leistungsbereiche kombinieren. Das kann sinnvoll sein, wenn bestimmte Kernleistungen garantiert und gleichzeitig Flexibilität geboten werden soll.

Was sind Budgettarife?

Budgettarife sind heute der Standard in der bKV. Jeder Mitarbeiter erhält ein festgelegtes Jahresbudget (typischerweise zwischen 300 und 1.500 Euro) und setzt dieses flexibel für unterschiedliche Gesundheitsleistungen ein: Zahnersatz, Brille, Osteopathie oder Vorsorge (der Mitarbeiter entscheidet selbst).

Genau diese Individualität macht Budgettarife sehr beliebt. Ein 28-jähriger Entwickler braucht vielleicht eine neue Brille und geht zum Heilpraktiker, während eine 52-jährige Projektleiterin lieber Zahnersatz und Krebsvorsorge in Anspruch nimmt. Beide nutzen dasselbe Budget, aber für ihre persönlichen Bedürfnisse. Das führt zu einer deutlich höheren Nutzungsquote als bei starren Bausteintarifen.

Bei der Tarifauswahl ist ein Detail entscheidend (die Behandlung von Vorsorgeleistungen):

Welche Gesundheitsleistungen sind versichert?

Eine bKV kann eine ganze Reihe von Bereichen abdecken, die in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen oder nur teilweise übernommen werden. Welche davon im Tarif enthalten sind, hängt vom gewählten Budget oder den gewählten Bausteinen ab. Grob lassen sich die Leistungen in zwei Gruppen einteilen.

Erstattungsleistungen (der Mitarbeiter reicht eine Rechnung ein und bekommt Geld zurück):

  • Zähne: professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
  • Sehhilfen: Brille, Kontaktlinsen, teilweise LASIK
  • Ambulante Behandlungen und Arzneimittel
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren (Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie)
  • Vorsorge und Gesundheits-Check-ups, erweiterte Krebsvorsorge
  • Stationäre Wahlleistungen: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, Krankenhaustagegeld
  • Hörhilfen und sonstige Hilfsmittel
  • Schutzimpfungen und Auslandsreise-Krankenschutz

Welche Assistance-Leistungen gibt es zusätzlich?

Moderne bKV-Tarife bieten weit mehr als klassische Erstattungsleistungen. Viele Versicherer haben sogenannte Assistance-Leistungen im Programm, die im Alltag einen praktischen Mehrwert bringen:

  • acharzt-Terminservice: Hilft Mitarbeitern, schnell einen passenden Facharzt zu finden und verkürzt oft monatelange Wartezeiten erheblich.
  • Videoberatung: Medizinische Beratung per Video von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus (schnell, unkompliziert und ohne Fahrtweg).
  • Psychologische Erstberatung: Unterstützung bei mentalen Gesundheitsproblemen, oft rund um die Uhr verfügbar (gerade in Zeiten steigender psychischer Belastungen ein wichtiger Service).
  • Pflege-Assistance: Koordination und Organisation von Pflegeleistungen für Angehörige (entlastet Mitarbeiter, die sich um pflegebedürftige Eltern oder Partner kümmern).
  • Reise- und Impfberatung: Professionelle Beratung für Geschäftsreisen und Urlaub, inklusive reisemedizinischer Empfehlungen.
  • Gesundheitstelefon: Telefonische Beratung bei medizinischen Fragen rund um die Uhr, von der Einordnung von Symptomen bis zur Frage, ob ein Arztbesuch nötig ist.
  • Ärztlicher Zweitmeinungsservice: Unabhängige zweite Einschätzung vor größeren Eingriffen oder Operationen (gibt Mitarbeitern Sicherheit bei wichtigen Entscheidungen).
  • Facharzt- und Klinikempfehlung: Vermittlung an spezialisierte Ärzte oder Kliniken bei schweren oder seltenen Erkrankungen.
  • Gesundheitskurse und Prävention: Zugang zu Kursen für Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung, teils online verfügbar.

Wer zahlt die betriebliche Krankenversicherung?

Bei der Finanzierung der bKV gibt es drei Modelle: arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert und Mischfinanzierung. Welches Modell passt, hängt vom Budget, den Zielen und der gewünschten Wirkung ab.

Was ist eine arbeitgeberfinanzierte bKV?

Bei der arbeitgeberfinanzierten bKV zahlt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig. Mitarbeiter erhalten den Versicherungsschutz kostenlos (ohne Abzug vom Gehalt, ohne Eigenanteil). In der Praxis ist das die mit Abstand häufigste und wirksamste Variante. Die Motivationswirkung ist am höchsten, wenn der Mitarbeiter nichts selbst zahlen muss.

Aktuelle Befragungen belegen die Wirkung: Eine ARAG/YouGov-Erhebung von 2024 zeigt bei Unternehmen mit bKV 14 Prozent mehr Recruiting-Erfolge und 23 Prozent höhere Mitarbeiterzufriedenheit. Eine Civey-Umfrage vom Januar 2026 ergänzt: Rund 45 Prozent der Befragten halten eine bKV für wichtiger als andere Firmen-Extras. Etwa jeder Vierte stuft sie sogar als wichtiger ein als eine Gehaltserhöhung.

Die üblichen Kosten liegen zwischen 25 und 75 Euro pro Mitarbeiter und Monat, je nach Budgethöhe. Bei Beiträgen bis 50 Euro monatlich lässt sich die gesamte Summe als steuerfreier Sachbezug gewähren. Die Beiträge sind gleichzeitig als Betriebsausgaben absetzbar (der Arbeitgeber spart also Ertragsteuern).

Was ist eine arbeitnehmerfinanzierte bKV?

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante organisiert der Arbeitgeber den Gruppenvertrag, aber die Beiträge zahlen die Mitarbeiter selbst. Trotzdem bringt das handfeste Vorteile.

Der größte Pluspunkt: Auch bei Eigenfinanzierung erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Alle Vorerkrankungen sind mitversichert, es gibt keine Wartezeiten. Wer privat versucht, mit einer Diabetes-Diagnose oder einer Krebsbehandlung in der Vorgeschichte eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wird entweder abgelehnt oder zahlt massive Zuschläge. Über den Gruppenvertrag der bKV entfällt das komplett.

Zusätzlich sind die Beiträge durch den Gruppentarif günstiger als bei einer Einzelversicherung. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, kann er den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung privat weiterführen (ein echter Sicherheitsvorteil).

Gibt es Mischmodelle bei der Finanzierung?

Die Mischfinanzierung ist der Mittelweg. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Beiträge (zum Beispiel 70 Prozent), der Mitarbeiter steuert die restlichen 30 Prozent bei. So zeigt der Arbeitgeber Wertschätzung und senkt gleichzeitig seine finanzielle Belastung gegenüber der Vollfinanzierung.

Mischmodelle lassen sich nach Gruppen staffeln. Führungskräfte oder Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit können einen höheren Arbeitgeberanteil erhalten als neue Mitarbeiter. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil: Liegt dieser unter 50 Euro monatlich, bleibt er steuerfrei. Den Arbeitnehmeranteil zieht die Lohnbuchhaltung vom Nettogehalt ab.

Das Mischmodell bietet die Flexibilität, die bKV schrittweise einzuführen (mit einem niedrigen Arbeitgeberanteil starten und diesen über die Jahre erhöhen, ohne finanziell überfordert zu werden).

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Wie wird die bKV versteuert?

bKV-Beiträge gelten als Sachbezug nach § 8 EStG und sind bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Das hat seit dem Jahressteuergesetz 2019 Klarheit gebracht. Zwei Urteile des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni und 4. Juli 2018 haben die Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug dabei fortentwickelt.

Info

Achtung: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Überschreitet der Gesamtbetrag aller Sachbezüge diese Grenze auch nur um einen Cent, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Wer bereits einen Tankgutschein über 20 Euro gewährt und dann eine bKV mit 31 Euro hinzufügt, landet bei 51 Euro und muss alles versteuern.



Zweite Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss selbst Versicherungsnehmer sein und die Beiträge monatlich direkt an den Versicherer zahlen. Wer stattdessen jährlich zahlt oder dem Mitarbeiter einen Geldzuschuss gibt, damit dieser die Versicherung selbst abschließt, zahlt Barlohn (und Barlohn ist immer voll steuerpflichtig).

Wie behandle ich die Beiträge in der Lohnabrechnung?

Liegen die Beiträge unter 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter und wird die Freigrenze durch andere Sachbezüge nicht überschritten, trägt der Arbeitgeber den Beitrag als steuerfreien Sachbezug in die Lohnabrechnung ein. Es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Die bKV-Beiträge sollten als eigene Lohnart erfasst werden, damit sie sauber dokumentiert sind.

Liegt der Beitrag über 50 Euro oder wird die Grenze durch andere Sachbezüge gerissen, gibt es mehrere Optionen:

  • Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG: Für Arbeitgeber meist die günstigste Variante. Die Beiträge werden jährlich als sonstiger Bezug pauschal versteuert, zugrunde gelegt wird der Durchschnittssteuersatz der betroffenen Mitarbeiter. Bei jährlicher Zahlung bleibt die Leistung sozialversicherungsfrei (bestätigt durch das BSG-Urteil vom 23. April 2024). Voraussetzung: maximal 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
  • Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Pauschaler Steuersatz von 30 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Anders als bei § 40 fallen hier volle Sozialversicherungsbeiträge an, weshalb diese Variante seltener die erste Wahl ist.

Die Behandlung als geldwerter Vorteil, bei der der Mitarbeiter die Steuerlast trägt, ist zwar möglich, in der Praxis aber unüblich und für Mitarbeiter unattraktiv.


Müssen Arbeitnehmer die Leistungen versteuern?

Nein (zumindest nicht, wenn der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und die Beiträge bis 50 Euro monatlich als Sachbezug zahlt). Die Beiträge sind für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei. Er muss sie weder in der Lohnabrechnung noch in der Steuererklärung angeben. Auch die Versicherungsleistungen selbst (zum Beispiel 800 Euro Erstattung für Zahnersatz) sind für den Arbeitnehmer steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Zahlt der Arbeitgeber stattdessen einen Geldzuschuss, damit der Mitarbeiter selbst eine Versicherung abschließt, wird es steuerpflichtig. Dann handelt es sich nicht mehr um einen Sachbezug, sondern um Barlohn (der landet ganz normal in der Lohnsteuerberechnung).

Was gilt als geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn die 50-Euro-Freigrenze überschritten wird und der Arbeitgeber weder Pauschalversteuerung noch Nettolohnversteuerung wählt. In diesem Fall zahlt der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben auf den vollen Beitragswert (das reduziert sein Nettogehalt und macht den vermeintlichen Benefit deutlich weniger attraktiv). In der Praxis kommt das selten vor, weil kein Arbeitgeber einen Benefit anbieten möchte, der das Nettogehalt schmälert.

Der entscheidende Unterschied im Überblick:

VarianteSteuerbelastung für ArbeitnehmerPraxisrelevanz
Sachbezug bis 50 €/MonatKeineHäufigste Variante
Pauschalversteuerung § 40 EStGKeine (Arbeitgeber zahlt)Bei höheren Beiträgen, sozialversicherungsfrei
Pauschalversteuerung § 37b EStGKeine (Arbeitgeber zahlt)Möglich, aber sozialversicherungspflichtig
NettolohnversteuerungKeine (Arbeitgeber zahlt)Selten
Geldwerter VorteilVoll steuerpflichtigKaum verwendet

Welche Vorteile hat eine bKV?

Die betriebliche Krankenversicherung bringt Vorteile für beide Seiten. Arbeitgeber profitieren von stärkerer Mitarbeiterbindung, weniger Krankenstand und steuerlichen Vorteilen. Arbeitnehmer bekommen eine deutlich bessere Gesundheitsversorgung, ohne selbst dafür zahlen zu müssen.

Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?

Der größte Hebel ist die Mitarbeiterbindung. Studien zeigen messbare Effekte: deutlich höhere Recruiting-Erfolge und Mitarbeiterzufriedenheit bei Unternehmen mit bKV. Die bKV ist einer der wenigen Benefits, den Mitarbeiter täglich spüren: Jede Zahnreinigung, jede Brille, jede Vorsorgeuntersuchung erinnert daran, dass der Arbeitgeber sich kümmert.

Wirtschaftlich betrachtet reduziert eine bKV den Krankenstand. Schon eine Senkung um durchschnittlich 0,5 Tage pro Mitarbeiter und Jahr spart bei 100 Mitarbeitern rund 18.750 Euro. Dazu kommen Einsparungen durch weniger Präsentismus (also die Kosten, die entstehen, wenn Mitarbeiter krank zur Arbeit kommen und nur halb so produktiv sind).

Und dann ist da der Rekrutierungsvorteil: Eine forsa-Befragung im Auftrag der ALH Gruppe ergab, dass erst rund 27 Prozent der mittelständischen Unternehmen eine arbeitgeberfinanzierte bKV anbieten. Wer jetzt einsteigt, hat noch einen echten Differenzierungsvorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Wie wirkt sich eine bKV auf die Mitarbeiterbindung aus?

Die Bindungswirkung der bKV entsteht nicht durch einen einmaligen Wow-Effekt, sondern durch regelmäßige positive Berührungspunkte. Jedes Mal, wenn ein Mitarbeiter seine Zahnreinigung erstattet bekommt, eine neue Brille bezuschusst wird oder innerhalb von zwei Tagen einen Facharzttermin über den Terminservice bekommt, verstärkt sich die emotionale Bindung zum Arbeitgeber.

Zahlen des PKV-Verbands bestätigen das: Besonders bei 18- bis 29-Jährigen ist die Zustimmung zur bKV überdurchschnittlich hoch. Genau diese Altersgruppe ist am mobilsten und wechselt am häufigsten den Arbeitgeber. Die bKV ist eines der wirksamsten Instrumente, um diese jungen Fachkräfte zu halten.

Felix Koller

In der Praxis sehen wir oft: Pro vermiedener Kündigung entstehen schnell 20.000 Euro Einsparungen an Rekrutierungs-, Einarbeitungs- und Produktivitätskosten. Bei drei oder vier gehaltenen Mitarbeitern im Jahr finanziert sich die bKV über die nächsten Jahre allein darüber.

Felix Koller, Geschäftsführer

Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer?

Als Arbeitnehmer bekommst du mit einer bKV Zusatzleistungen, die du dir sonst privat für mehrere hundert oder sogar tausend Euro im Jahr leisten müsstest. Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker, Vorsorge (all das wird übernommen, ohne dass etwas aus eigener Tasche gezahlt werden muss).

Der zweitgrößte Vorteil: Die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Egal ob Diabetes, eine Krebsbehandlung in der Vorgeschichte oder chronische Rückenschmerzen (der volle Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag). Keine Wartezeiten, keine Risikozuschläge, keine Ausschlüsse. Diesen Vorteil gibt es auf dem freien Versicherungsmarkt so nicht.

Dazu kommt der Privatpatientenstatus im Krankenhaus. Mit einem stationären Baustein oder einem entsprechenden Budget stehen freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer zur Verfügung. Zusätzlich sorgt der Facharzt-Terminservice dafür, dass keine monatelangen Wartezeiten beim Orthopäden oder Kardiologen entstehen.

Können auch Privatversicherte profitieren?

Privatversicherte sind von arbeitgeberfinanzierten bKV-Gruppentarifen in der Regel ausgeschlossen. Der Grund ist logisch: Die bKV ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung (wer bereits privat vollversichert ist, hat die meisten Leistungen schon im PKV-Tarif). Es gibt allerdings Ausnahmen: Manche Anbieter haben spezielle Budgettarife entwickelt, die auch Privatversicherten ein zusätzliches Gesundheitsbudget bieten. Von Assistance-Leistungen wie dem Facharzt-Terminservice oder der psychologischen Erstberatung profitieren auch PKV-Versicherte, sofern diese im Tarif enthalten sind.

In der Praxis lösen viele Arbeitgeber das so: Gesetzlich versicherte Mitarbeiter erhalten die bKV, privatversicherte Mitarbeiter werden durch andere Benefits kompensiert (zum Beispiel einen höheren Zuschuss zur bAV oder einen Gehaltsbonus).

Gelten die Leistungen auch für die Familie?

Ja (aber nicht automatisch). Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, wo Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert sein können, kostet die Mitversicherung in der bKV extra. Für jedes Familienmitglied fällt ein eigener Beitrag an. Der Vorteil: Der Gruppentarif macht diese Beiträge deutlich günstiger als eine private Einzelversicherung. Zusätzlich gilt auch für Familienangehörige die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung.

Besonders attraktiv ist die Regelung für Neugeborene. Wer als Mitarbeiter mindestens drei Monate in der bKV versichert ist, kann sein Baby innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung anmelden. Die Erstattung gilt dann rückwirkend ab Geburt.

Welche Nachteile hat eine bKV?

Die bKV hat klare Vorteile (aber auch Schattenseiten, über die Arbeitgeber und Arbeitnehmer Bescheid wissen sollten).

Was passiert bei einem Jobwechsel?

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, endet der Versicherungsschutz. Er wird aus dem Gruppenvertrag entfernt und bekommt keine Leistungen mehr. Aber es gibt einen Rettungsanker: Die meisten Versicherer ermöglichen eine private Weiterführung. Der ausscheidende Mitarbeiter übernimmt den Vertrag als Einzelperson, zahlt die Beiträge selbst und behält seinen Versicherungsschutz (ohne erneute Gesundheitsprüfung).

Der Haken: Die Beiträge für einen Einzelvertrag liegen oft höher als im Gruppenvertrag, weil der Arbeitgeberanteil wegfällt und Gruppenrabatte nicht mehr greifen. Wechselt der Mitarbeiter zu einem neuen Arbeitgeber mit bKV, kann er dort ohne Gesundheitsprüfung einsteigen (die Leistungen und Konditionen können sich aber unterscheiden).

Wie ist die Versicherung bei Elternzeit oder Krankheit geregelt?

Während der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber normalerweise kein Gehalt (und damit auch keine bKV-Beiträge). Damit der Versicherungsschutz trotzdem bestehen bleibt, gibt es die sogenannte Beitragsbefreiung. Dieser Tarifbaustein sorgt dafür, dass der Versicherer während entgeltfreier Zeiten die Beiträge übernimmt.

Die übliche Regelung: Beitragsbefreiung für bis zu 36 Monate aller entgeltfreien Zeiten zusammen (das deckt in der Regel die komplette Elternzeit ab). Bei längerer Krankheit greift die Beitragsbefreiung ab dem 43. Tag ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, wobei der genaue Zeitpunkt je nach Anbieter variiert. Ohne diesen Baustein endet der Versicherungsschutz, sobald keine Beiträge mehr gezahlt werden (auf dieses Detail sollte bei der Tarifauswahl besonders geachtet werden).

Was geschieht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen?

Beim Ausscheiden endet der Versicherungsschutz automatisch mit dem letzten Arbeitstag oder dem Ende der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber entfernt den Mitarbeiter aus dem Gruppenvertrag und informiert den Versicherer. Ab diesem Punkt gibt es drei Optionen:

  • Private Weiterführung: Der Mitarbeiter übernimmt den Vertrag als Einzelperson, zahlt die vollen Beiträge selbst und behält den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Neue bKV beim neuen Arbeitgeber: Falls der neue Arbeitgeber eine bKV anbietet, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Die Leistungen können allerdings anders aussehen.
  • Private Zusatzversicherung: Abschluss auf dem freien Markt (dann allerdings mit Gesundheitsprüfung, möglichen Wartezeiten und möglicherweise Risikozuschlägen).

Wer eine wertvolle bKV hat und den Arbeitgeber wechselt, sollte zuerst die private Weiterführung prüfen. Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung ist gerade mit zunehmendem Alter ein erheblicher Vorteil.

Wie finde ich den richtigen Anbieter für mein Unternehmen?

Der richtige Anbieter ist mindestens genauso wichtig wie die Entscheidung für eine bKV an sich. Der reine Preisvergleich greift dabei zu kurz. Was zählt, ist die Kombination aus Tarifqualität, digitalem Erlebnis und administrativer Einfachheit.

  • Modell A: Vorsorgeuntersuchungen werden auf das Budget angerechnet (jede Zahnreinigung reduziert das verbleibende Budget für andere Leistungen).
  • Modell B: Vorsorgeleistungen laufen "On-Top", ohne das Budget zu belasten. Modell B bietet faktisch mehr Leistung bei gleichem Beitrag, weil Prävention unbegrenzt beansprucht werden kann

Welche Qualitätsbedingungen sind wichtig?

Die erste Bedingung ist die Benutzerfreundlichkeit für Mitarbeiter. Eine bKV, die keiner nutzt, bringt nichts. Moderne Versicherer bieten Apps, in denen Mitarbeiter Rechnungen per Foto hochladen, ihr Restbudget in Echtzeit einsehen und Erstattungen in 24 bis 48 Stunden erhalten. Versicherer, die drei Wochen für eine Abrechnung brauchen, fallen bei der Mitarbeiterzufriedenheit deutlich ab.

Die zweite Bedingung ist die administrative Einfachheit für den Arbeitgeber. Gute Anbieter bieten Excel-Upload oder API-Schnittstellen für An- und Abmeldungen. Die dritte Bedingung ist der Tarifaufbau: Budgettarife mit flexibler Verwendung sollten Standard sein, Vorsorgeleistungen ohne Budgetanrechnung (Modell B) bieten den höheren Mehrwert. Die vierte Bedingung sind die Assistance-Leistungen: Facharzt-Terminservice, Videoberatung und psychologische Erstberatung differenzieren Top-Anbieter vom Durchschnitt.

Welche Anbieter schneiden in Tests gut ab?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat im aktuellen bKV-Kompetenz-Rating 2025 insgesamt 16 Anbieter untersucht. 10 von 16 Versicherern erhielten die Bestnote "exzellent".

BewertungAnbieter
ExzellentAXA, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Continentale, DKV, Gothaer, Hallesche, R+V, Süddeutsche, Württembergische
Sehr gutMünchener Verein, Nürnberger, Signal Iduna

Damit erreichen 13 der 16 getesteten Anbieter mindestens die Note „sehr gut“ (10-mal „exzellent“, 3-mal „sehr gut“). Das zeigt: Der bKV-Markt befindet sich insgesamt auf einem hohen QualitätsniveaDie Differenzierung findet zunehmend über Assistance-Leistungen, digitale Prozesse und das Serviceerlebnis statt. Trotzdem solltest du nicht einfach den erstbesten "exzellent"-Anbieter wählen: Die Testergebnisse bilden die allgemeine Produktqualität ab, aber nicht die Passung zum eigenen Unternehmen. Ein Anbieter, der für ein 200-Mann-IT-Unternehmen perfekt ist, kann für einen Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitern die falsche Wahl sein.

Müssen alle Mitarbeiter gleich versichert werden?

Nein (aber willkürliche Differenzierungen sind nicht zulässig). Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzen klare Grenzen. Unterschiedliche Behandlung ist nur erlaubt, wenn sie auf sachlich nachvollziehbaren Bedingungen beruht:

  • Betriebszugehörigkeit: Mitarbeiter erst nach bestandener Probezeit (6 Monate) aufnehmen (sachlich begründet und üblich).
  • Stellung im Betrieb: Führungskräfte erhalten ein Budget von 1.200 Euro, andere Mitarbeiter 600 Euro (erlaubt, wenn die Gruppen klar definiert sind).
  • Vollzeit vs. Teilzeit: Teilzeitkräfte vom gleichen Tarif ausschließen ist nicht erlaubt (§ 4 TzBfG). Der Beitrag kann aber proportional zur Arbeitszeit angepasst werden.
  • Auszubildende/Minijobber: Der Ausschluss ist sachlich begründbar, weil es sich um atypische Beschäftigungsverhältnisse handelt.

Die Bedingungen sollten schriftlich in einer Versorgungsordnung dokumentiert werden. Das schützt vor arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und schafft Transparenz gegenüber den Mitarbeitern.

Lohnt sich eine betriebliche Krankenversicherung wirklich?

Ja (bei einer Gesamtbetrachtung übersteigen die Einsparungen durch reduzierten Krankenstand, geringere Fluktuation und steuerliche Vorteile in den meisten Fällen die Beitragskosten deutlich). Ein Rechenbeispiel für ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern:

PositionBetrag pro Jahr
Kosten bKV (100 Mitarbeiter x 37,50 Euro/Monat)45.000 Euro
Einsparung Krankenstand (0,5 Tage weniger x 375 Euro Ausfallkosten x 100 MA)18.750 Euro
Einsparung Präsentismus (6 % Reduktion)12.630 Euro
Einsparung Fluktuation (20 % weniger Kündigungen x 20.000 Euro pro Fall)54.000 Euro
Gesamteinsparung85.380 Euro
Netto-Nutzen40.380 Euro

Die Zahlen zu Krankenstand und Präsentismus basieren auf Berechnungen der Hallesche Krankenversicherung. Die Fluktuationsersparnis ergibt sich aus den Rekrutierungs- und Einarbeitungskosten, die nach Branchenschätzungen bei etwa 20.000 Euro pro Mitarbeiterwechsel liegen. Selbst wenn die Fluktuationsersparnis konservativ auf die Hälfte korrigiert wird, bleibt unterm Strich ein positiver Nettoeffekt. Dazu kommen schwer quantifizierbare Vorteile wie besseres Arbeitgeberimage, höhere Bewerberzahlen und stärkere Motivation (die sich langfristig ebenfalls finanziell auszahlen).

Natürlich gibt es Szenarien, in denen die Rechnung weniger eindeutig ausfällt. Bei Unternehmen mit ohnehin sehr niedriger Fluktuation und unterdurchschnittlichem Krankenstand sind die Einsparungspotenziale geringer. Aber selbst dann bleibt der Effekt auf Mitarbeiterzufriedenheit und Recruiting bestehen (und der ist in Zeiten des Fachkräftemangels schwer zu ersetzen).

Felix Koller

Aus unserer Erfahrung mit über 150 Kundenbeziehungen wissen wir: Nicht der günstigste Tarif gewinnt, sondern der, der zum Unternehmen und zu den Mitarbeitern passt. Ein falscher Tarif kann den besten Benefit wirkungslos machen.

Felix Koller, Geschäftsführer

Fazit

Die betriebliche Krankenversicherung ist einer der wenigen Benefits, die sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter vom ersten Tag an rechnen. Beiträge bis 50 Euro monatlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, und die Leistungen sind sofort nutzbar. Wer Ende 2025 zu den rund 60.600 Unternehmen gehören möchte, die ihren Mitarbeitern diesen Vorteil bieten, sollte Tarif und Anbieter sorgfältig auf die eigene Unternehmensstruktur abstimmen (denn nicht der billigste, sondern der passende Tarif entfaltet die stärkste Wirkung auf Bindung, Krankenstand und Recruiting).

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Ratgeber / bKV

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11. Mai 2026

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